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  • v. l. n. r.: Wetterhahn, Weichsel, Westheimer

    Quelle:
    Karl-Ludwig Schmitt:
    Rimbach im Odenwald – Ein Streifzug durch die Ortsgeschichte mit Bildern aus vergangenen Tagen

    Urteil zur Reichspogromnacht – Trautmann/Jeckel

    Abschrift

    „Im Namen des Gesetzes!
    In der Strafsache gegen
    1. den Peter Trautmann, geb. am 2.10.1892 zu Rimbach, Kaufmann und Landwirt in Rimbach, Bismarckstraße 3, verheiratet, unbestraft,
    2. den Heinrich Jeckel, geb. am 15.11.1904 in Rimborn, Lehrer a. D. in Rimborn/Krs. Erbach, verheiratet. unbestraft,
    wegen schweren Landesfriedensbruchs
    hat die Strafkammer III. des Landgerichts in Darmstadt in der Sitzung vom 6. Januar 1949 …
    für Recht anerkannt:

    Der Angeklagte Peter Trautmann ist des schwerden Landesfriedensbruchs schuldig. Er wird unter Zubilligung mildener Umstände zu einer Gefängmisstrafe von 1 – einem – Jahr verurteult. Die von dem Angeklagten Trautmann in der Zeit vom 3. Mai bis 4. Juni 1948 erlittene Untersuchungshaft wird auf die erkannte Gefängnisstrafe angerehnet.

    Der Angeklagte Heinrich Jeckel wird freigesprochen.

    Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit Verurteilung erfolgt ist, dem Angeklagten Peter Trautmann im Übrigen der Staatskasse zur Last.“